(Berlin) Mittlere Personenunternehmen dürfen durch die geplante Unternehmenssteuerreform nicht benachteiligt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft - appelliert daher an die Bundesregierung, bereits im Vorfeld des angekündigten Referentenentwurfs zur Unternehmenssteuerreform sicher zu stellen, dass diese große und gewichtige Gruppe der deutschen Wirtschaft nicht durch den Rost der Reform fällt.

Die Befürchtungen haben eine Grundlage. Nach den bislang bekannten Überlegungen des Bundesfinanzministeriums kann nur eine geringe Zahl von Personenunternehmen die zum 1. Januar 2008 geplante Thesaurierungsrücklage in Anspruch nehmen. Denn die Rücklage ist angesichts der vorgesehenen Nachbesteuerungsbelastung von rund 48 Prozent nur für wenige Betriebe rentabel. Nach Ansicht der AG Mittelstand ist es gänzlich inakzeptabel, die Gewinnverwendungsfreiheit dahingehend einzuschränken, dass Personenunternehmen laufende Entnahmen immer zuerst aus dem im Rahmen der Thesaurierungsrücklage angesammelten Kapital vornehmen müssen. Denn daraus folgt eine Nachversteuerung selbst in den Jahren, in denen keine oder nur geringe Gewinne vorliegen. Die entsprechende so genannte Härtefallklausel sei jedenfalls völlig unbefriedigend. Das Gros der Personenunternehmen würde von der Inanspruchnahme der Thesaurierungsrücklage faktisch ausgeschlossen, mahnt die AG Mittelstand.

Andererseits zeige sich das Bundesfinanzministerium bisher nicht bereit, den Anwendungsbereich der 7 g-Ansparrücklage signifikant zu erweitern. Nach den bislang bekannten Plänen ist nur die Anhebung des begünstigten Betriebsvermögens von heute 204.518 Euro auf künftig 210.000 Euro geplant.

"Wir warnen davor, eine wesentliche Gruppe von Personenunternehmen durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmenssteuerreform zu belasten, andererseits aber nicht von niedrigen Steuertarifen profitieren zu lassen", so die AG Mittelstand. Die Verbände empfehlen stattdessen, auf jede Betriebsgrößenbegrenzung zu verzichten.Die Unternehmen sollten künftig ein Wahlrecht zwischen der Anwendung der Thesaurierungs- oder der Ansparrücklage erhalten. Schließlich sei die steuerliche Begünstigung von Investitionen in den Betrieb das Ziel der Unternehmenssteuerreform.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert darüber hinaus, die Regelung der Unternehmenssteuerreform handhabbar und praktikabel zu gestalten. Dies gelte insbesondere für die Implementierung der Thesaurierungsrücklage. Bei der Dokumentation einbehaltener und entnommener Gewinne von Personenunternehmen bräuchten die Betriebe einfache Lösungen, die einen Missbrauch verhindern.

Darüber hinaus dürfe es im Rahmen der Reform nicht zu einer Substanzbesteuerung der Unternehmen kommen. So bedeute etwa ein völliges Abzugsverbot von Darlehenszinsen eine unzumutbare Härte für ohnehin eigenkapitalschwache Betriebe. Auch bei der dringend erforderlichen Neuordnung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalanlagen seien die Finanzierungsbedürfnisse des Mittelstands ausreichend zu berücksichtigen.

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