(Berlin) Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand begrüßt, dass der vom EU-Parlamentsberichterstatter Othmar Karas veröffentlichte Bericht zur Umsetzung von Basel III in europäisches Recht bereits wichtige Elemente enthält, um die Finanzierung des Mittelstandes trotz verschärfter Regulierung sicherzustellen. Insbesondere bei den Übergangsfristen zu höheren Eigenkapitalquoten der Banken sowie bei dem verfolgten Ansatz der Maximalharmonisierung fordern die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand kooperierenden neun Verbände jedoch über die Berichtsempfehlungen hinausgehende Korrekturen.

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union sind sich einig, dass die in vielen Ländern der Währungsunion vorhandene Kreditklemme eingedämmt werden muss. Der sich aus den Vorschlägen der Kommission zur generellen Erhöhung der Eigenkapitalausstattung der Banken ergebende Anstieg der Eigenkapitalunterlegung für Mittelstandskredite wäre aber Konjunkturgift und entbehrt jeglicher ökonomischer Rechtfertigung.

Die nun im EU-Parlament vorgeschlagene Absenkung der Risikogewichte für KMU-Kredite durch einen Skalierungsfaktor ist der richtige Weg, da er die höhere Kapitalbelastung für Mittelstandskredite neutralisiert. Ein solcher Faktor würde das Risikomaß von Basel III und das tatsächliche Ausfallrisiko von Mittelstandskrediten in ein besseres Verhältnis zueinander bringen. Erste Studien zeigen, dass eine solche Absenkung angemessen ist. Im Ergebnis würden sich die Kreditkonditionen an mittelständische Betriebe zumindest nicht alleine auf Grund steigender Eigenkapitalunterlegung verschlechtern.

Der im Bericht geforderte Weg einer weitgehenden Übernahme von Basel III in europäisches Recht erscheint gleichwohl nicht angemessen. Vielmehr sollte eine differenzierte Umsetzung von Basel III erfolgen, die sowohl Geschäftsmodell und Risikoneigung der Institute als auch die Belange der Kredit nehmenden Wirtschaft angemessen berücksichtigt. Dies kommt bislang zu wenig zum Ausdruck. Positiv sehen die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände den neu vom Berichterstatter aufgegriffenen Vorschlag zur Überprüfung von Wettbewerbsverzerrungen bei einer nicht zeitgleichen Einführung von Basel III in Europa und den USA.

Unbedingt geändert werden müssen die im Bericht vorgeschlagenen, unangemessen kurzen Übergangsfristen für Basel III. Die europäischen Kreditinstitute müssten ansonsten bereits 2013 die neuen Eigenkapital-Mindeststandards erfüllen - mit gravierenden negativen Konsequenzen für die Mittelstandsfinanzierung. Angesichts der schwierigen Refinanzierungssituation könnten Kreditinstitute gezwungen sein, die erhöhten Anforderungen in kurzer Frist über Bilanzkürzungen zu erfüllen. Dies wiederum wäre mit einer deutlichen Einschränkung der Kreditvergabe an den Mittelstand verbunden. Um solche Effekte zu vermeiden, sieht das Basel III-Rahmenwerk aus gutem Grund ein phasenweises In-Kraft-Treten vor.

Presse