(Berlin) Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand weist mit Nachdruck auf die gravierenden Belastungen durch die vorgezogene Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen gerade für kleine und mittlere Betriebe hin. Die Verbände der Arbeitsgemeinschaft aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft fordern daher, dass die Entscheidung angesichts der Folgen noch einmal überdacht wird. Kurzfristig sollten zumindest die damit verbundenen Bürokratielasten auf ein Minimum beschränkt werden.

Ab Januar 2006 müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge mehr als zwei Wochen früher als bisher bereits zum Monatsende an die Sozialversicherungsträger überweisen. Dazu kommt am 15. Januar der Beitrag für Dezember 2005. Insgesamt müssen 2006 also 13mal Beiträge abgeführt werden!

Liquiditätsengpässe werden als Folge gerade bei den beschäftigungsintensiven mittelständischen Betrieben befürchtet. Auch vor dem Hintergrund einer stetig sinkenden Gewinnmarge zehren bereits viele Betriebe von der Substanz. Die Liquiditätslage wird auch durch Hinauszögern der Bezahlung von Rechnungen von öffentlichen, gewerblichen, aber auch privaten Kunden geschwächt. Steuern und Sozialbeiträge müssen jedoch bei Androhung hoher Strafen pünktlich überwiesen werden.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) haben Sparkassen sowie Volksbanken und Raiffeisenbanken rechtzeitig über die Gesetzesänderung informiert. Gleichzeitig haben sie die Institute auf mögliche außergewöhnliche Kontoverläufe und Liquiditätsengpässe bei ihren mittelständischen Firmenkunden hingewiesen. Die Sparkassen und Landesbanken sowie die Volksbanken und Raiffeisenbanken - als Partner Nummer Eins des Mittelstandes - müssen hohen Aufwand betreiben, um mit ihren mittelständischen Firmenkunden Lösungen zu finden, die über die zusätzlichen Hürden helfen.

Auch der überproportionale Bürokratieaufwand belastet die kleinen und mittleren Betriebe. Alle Betriebe beispielsweise, die Löhne auf Stundenbasis abrechnen, müssen in Zukunft die Höhe der Löhne und der Sozialversicherungsbeiträge erst einmal aufwändig schätzen, bevor sie dann im Folgemonat korrekt abrechnen können. Dies treibt die Kosten in die Höhe. Hier muss gemeinsam mit der Bundesregierung nach unbürokratischen Regelungen gesucht werden. Die in der AG Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände hatten sich daher stets gegen die neue Regelung ausgesprochen.

Presse