Die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammenarbeitenden Wirtschaftsverbände for-dern die Deutsche Bundesbank und auch die Europäische Zentralbank (EZB) auf, die Ver-gabe von Mittelstandskrediten nicht durch unnötigen bürokratischen Aufwand zu belasten. Die Anforderungen durch das geplante europäische Kreditregister sind mit bis zu 50 bis 60 Millionen meldepflichtiger Kredite in Deutschland und jeweils mehr als 120 Einzelmerkmalen viel zu weitgehend. Auch aus Gründen des Datenschutzes sind die Angaben auf das erfor-derliche Mindestmaß zu beschränken. Die Notenbanken sollten die derzeitige Grenze von 1 Million Euro beibehalten, ab der der Bundesbank bislang Kredite im Rahmen des Millionen-kreditmeldewesens in Deutschland gemeldet werden müssen.

Die Bundesbank steht vor der nationalen Umsetzung des weltweit größten Kreditregisters, des Analytical Credit Dataset (AnaCredit) der EZB. Banken sind danach künftig angehalten, der Bundesbank großflächig unter anderem personenbezogene Daten wie Jahreseinkom-men der Kreditnehmer, Wohnort oder Leistungsstörungen weiterzugeben. Die Arbeitsge-meinschaft Mittelstand befürchtet, dass das Vorhaben der EZB die Kreditvergabe der Ban-ken insgesamt verteuern könnte. Auch unter verbraucher- und datenschutzrechtlichen As-pekten ist das Vorhaben bedenklich. Der bürokratische Aufwand wird enorm zunehmen, die Akzeptanz potenzieller Kreditnehmer für eine derart umfassende Abfrage vertraulicher Daten ist wohl kaum vorhanden.

Der Datenhunger der EZB führt zu enormen Meldeanforderungen. So verlangt das AnaCre-dit-Projekt ab 2018 bei Ausleihungen an Firmenkunden ab 25 000 Euro von der Bank eine Meldung auf Einzelkreditbasis mit umfangreichen Meldeinhalten. Ab 2020 erhebt die EZB Meldedaten auch von Einzelpersonen, sofern Wohnungsbaudarlehen betroffen sind oder es sich um Einzelkaufleute oder Personengesellschaften handelt.

Wegen der hohen Bedeutung für Wirtschaft und Privatpersonen hält die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand eine öffentliche Konsultation für dringend geboten. Zu den Mitgliedern der Ar-beitsgemeinschaft Mittelstand zählen der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Bun-desverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Hotel- und Gaststätten-verband (DEHOGA), der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Han-delsverband Deutschland (HDE), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) so-wie DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV.

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