Jahresmittelstandsbericht 2009
"Wachstumskräfte stärken, Rezession überwinden"

Berlin, 5. Mai 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie sind herzlich eingeladen zur

Pressekonferenz

am Dienstag, 12. Mai 2009, 11.00 Uhr,
Verbändehaus Handel – Dienstleistung – Tourismus
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin.

Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV),

  • stellen den Jahresmittelstandsbericht 2009 vor,
  • erläutern die wirtschaftliche Lage des Mittelstandes in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise
  • und leiten daraus die politischen Forderungen der mittelständischen Unternehmer für das Superwahljahr 2009 ab.
Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand ist die gemeinsame Plattform neun führender Verbände der mittelständischen Wirtschaft aus produzierendem sowie verarbeitendem Gewerbe und Dienstleistungsgewerbe, aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft.

Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen. Bitte teilen Sie uns auf beigefügtem Antwortfax (PDF-Datei, 32KB) bis Montag, 11. Mai 2009, mit, ob wir mit Ihrer Anwesenheit rechnen dürfen.

 

AG-Mittelstand: GKV-Beitrag belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Gebühr

Berlin, 6. Oktober 2008

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand erklärt zur Festlegung des Beitrags zur Gesetzlichen Krankenversicherung durch die Bundesregierung:

"Der vorgesehene Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent belastet die Wirtschaft massiv und ist daher nicht akzeptabel. Die höheren Beiträge lassen die Arbeitskosten steigen und bedrohen damit die Wettbewerbsfähigkeit gerade personalintensiver Unternehmen etwa in Handel, Handwerk und dem Hotel- und Gaststättengewerbe. Gleichzeitig verringert der höhere Beitragssatz die Netto-Einkommen der Arbeitnehmer und gefährdet damit das für den Mittelstand so wichtige Wachstum am Binnenmarkt, da weniger Geld für den Konsum zur Verfügung steht.

Höchst problematisch ist, dass der künftige Einheitsbeitrag für den Gesundheitsfonds ohne Einbindung der Selbstverwaltung der Krankenkassen von der Politik festgelegt wurde. Auch ist es nicht gelungen, die Anbindung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung an das Arbeitsverhältnis zu unterbinden.

Der Vergleich mit dem bisherigen durchschnittlichen Beitragssatz von 14,9 Prozent ist im Übrigen noch geschönt. Viele Krankenkassen hatten wesentlich niedrigere Beiträge, oft deutlich unter 14 Prozent, so dass es hier eine drastische Erhöhung der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen bezahlten Beiträge gibt. Auch darf im Bezug auf die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht von einer "Kompensation" gesprochen werden. Hier geht es vielmehr darum, dass die Beitragshöhe dank der guten Konjunktur und des dadurch sinkenden Finanzbedarfs der Bundesagentur abgesenkt werden kann.

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AG-Mittelstand: Wachstumsimpulse setzen - Reformerfolge nicht verspielen!

Berlin, 27. Mai 2008

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert mehr netto vom brutto für die breite Mittelschicht. Der Staat dürfe sich nicht zu Lasten der Bürger an deren steigenden Lebenshaltungskosten bereichern. Die kalte Progression mit ihrem rasanten Zugriff sei leistungsfeindlich und belaste zudem gerade die heute schon unter vielfältigem Druck stehende Mittelschicht. Haushalte mit mittlerem Einkommen und damit die Leistungsträger in den Betrieben drohten unter die Räder zu kommen. In der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand kooperieren neun Verbände aus den mittelständisch geprägten Branchen Handel, Handwerk, Hotellerie und Gastronomie sowie der dem Mittelstand nahe stehenden Kreditwirtschaft. Sie repräsentieren 4,5 Millionen Unternehmer mit über 30 Millionen Beschäftigten und legen heute in Berlin ihren sechsten Jahresmittelstandsbericht vor.

Die Mittelstandsverbände fordern von der Politik einen entschlossenen und mutigen Umbau – nicht weiteren Aufbau – des Sozialstaates. Dazu gehörten verlässliche und klare Rahmenbedingungen, die auch in schwierigen Zeiten mit explodierendem Ölpreis, niedrigem Dollarkurs und steigender Inflation Wachstumsimpulse setzen und die erreichten Reformerfolge nicht verspielen. Zum Reformkurs gebe es keine Alternative. Die Rücknahme einzelner Reformschritte - etwa das Aussetzen des Riester-Rentenfaktors - weise in die falsche Richtung und bedeute für Unternehmer, Arbeitnehmer und Gesellschaft eine Hypothek für die Zukunft.

Die Unternehmen der AG Mittelstand erwarten für 2008 einen geringeren nominalen Umsatzzuwachs als im Vorjahr. Nach einem nominalen Umsatzanstieg – einschließlich Mehrwertsteuer – von 4,8 Prozent in 2007 prognostiziert die Arbeitsgemeinschaft für die von ihr repräsentierten Unternehmen für 2008 ein Plus von 3,6 Prozent. Der Aufschwung ist bei den Betrieben der Konsumbranchen noch nicht vollends angekommen. Trotz der verringerten Umsatzdynamik setzt sich der Beschäftigungszuwachs im Mittelstand auch in diesem Jahr fort. Nachdem die von der AG Mittelstand vertretenen Unternehmen im vergangenen Jahr rund 500.000 neue Stellen geschaffen haben, rechnet die AG Mittelstand für dieses Jahr mit rund 240.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen.

Die Investitionstätigkeit der Unternehmen sei bislang durch die Finanzmarktkrise nicht in Mitleidenschaft gezogen worden. Unmittelbare, restriktive Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland seien bisher nicht zu beobachten. Fühlbare Einschränkungen beträfen überwiegend großvolumige und marktbasierte Finanzierungen und damit nicht die Masse der Mittelstands- und Wohnungsbaukredite. Von einer generellen Kreditklemme oder von einem Austrocknen des Aufschwungs durch eine restriktive Kreditvergabe könne keine Rede sein. Hierzu trage zweifelsohne die breit gefächerte Struktur der deutschen Kreditwirtschaft bei.

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AG-Mittelstand durch DIHK verstärkt

Berlin, 13. Mai 2008

Berlin, 13. Mai 2008. Der deutsche Mittelstand braucht eine starke Interessenvertretung. Deshalb kooperieren die maßgeblichen Verbände der mittelständischen Wirtschaft aus Handel, Handwerk und Gastgewerbe sowie Sparkassen und Genossenschaftsbanken in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand und geben seit 2004 mit dem Jahresmittelstandsbericht eine umfassende Beurteilung der Lage im Mittelstand ab. Als neunten Verband begrüßt die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand jetzt den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Vereinigung der Mittelstandsverbände repräsentiert damit 4,5 Millionen Betriebe mit über 30 Millionen Beschäftigten.

Als legitimierte Interessenvertretung artikuliert die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand die gemeinsamen Belange des deutschen Mittelstands branchenübergreifend gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Mitwirkung des DIHK unterstreicht die Bedeutung der Arbeitsgemeinschaft. DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun: „Der Mittelstand ist ein wichtiger Pfeiler unserer Wirtschaft. Er sorgt für Beschäftigung und Ausbildung in den Regionen und ist immer häufiger auch weltweit erfolgreich.“

Am 27. Mai wird die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand in der Bundespressekonferenz in Berlin den Jahresmittelstandsbericht 2008 vorstellen und sich kritisch mit der aktuellen Mittelstandspolitik der Bundesregierung auseinandersetzen. Ein Thema sind die Auswirkungen der internationalen Finanzturbulenzen auf den deutschen Mittelstand.

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Mittelstand fordert Abgabenentlastung
"Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages ist Gebot der Stunde"

Berlin, 1. Oktober 2007

Mit Blick auf den Milliardenüberschuss bei der Bundesagentur für Arbeit fordert die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand eine weitere Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Die acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft erwarten von der Bundesregierung, dass die überraschend hohen Mehreinnahmen der Arbeitsagentur dort landen, wo sie hingehören - in den Taschen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei weiterhin guter Arbeitsmarktlage sei eine Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 4,2 auf 3,2 Prozent das Gebot der Stunde.

Nach einem Beschluss der Bundesregierung sollen die Beiträge zum 1. Januar 2008 auf 3,9 Prozent sinken. Hier sehen die Mittelstandsverbände mehr Spielraum. Die spürbare Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich positiv auf die Bilanz der Arbeitsagentur aus. Durch geringere Arbeitslosenzahlen und steigende Einnahmen rechnet die Bundesagentur für 2007 mit einem Plus von mehr als 5,5 Milliarden Euro. Die Beitragszahler, Arbeitnehmer wie Unternehmer, hätten ein Recht darauf, an dieser Entwicklung teilzuhaben.

Die Bundesregierung sollte die sich aktuell bietende Chance nutzen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu senken, um damit Investitionen und Konsum zu stärken. Dies sei eine der wenigen kurzfristig realisierbaren Maßnahmen der Politik, um dem Arbeitsmarkt weiteren Rückenwind zu verschaffen - insbesondere beim beschäftigungsintensiven Mittelstand.

Weniger Beiträge kämen nicht nur den Unternehmern und Arbeitnehmern zugute, sondern würden auch Arbeitssuchenden helfen: Geringere Lohnzusatzkosten erhöhten ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz.

Die versprochene Entlastung des Faktors Arbeit bleibt nach Ansicht des Mittelstandes die zentrale wirtschaftspolitische Aufgabe. Mehr Netto sei das Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland.

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AG Mittelstand zur Erbschaftsteuerreform: Unternehmensübergang für alle Personenunternehmen erleichtern!

29. Juni 2007, Berlin

Die führenden Mittelstandsverbände appellieren an die Politik, mit der Erbschaftsteuerreform den Unternehmensübergang für alle Personenunternehmen zu erleichtern. Das bedeutet nach Ansicht der Mittelstandsverbände zuallererst ein einfaches und kostengünstiges Bewertungsverfahren, die deutliche Anhebung der heutigen Freibeträge und die steuerliche Honorierung der Betriebsfortführung.

Die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand kooperierenden acht Spitzenverbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft sehen mit Sorge die Verunsicherung ihrer Mitgliedsbetriebe durch die aktuelle Diskussion um die Reform. Dies gilt vor allem für die oft seit Generationen geführten und am Markt erfolgreichen Familienunternehmen, die dank ihrer Leistungen bei Beschäftigung, Ausbildung und Qualifizierung zur Stabilität in Wirtschaft und Gesellschaft beitragen.

Deshalb muss die Reform zur Rechtssicherheit beitragen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 schreibt eine Neuregelung der Bewertungsvorschriften bis zum 31. Dezember 2008 vor. Die mit den neuen Bewertungsregeln zu erwartende Erhöhung der künftigen Wertansätze muss abgefedert werden. Ziel muss eine steuerliche Erleichterung des Übergangs für alle - große, mittlere und kleine Personenunternehmen - bleiben. Daran werden wir die Reform messen.

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Mittelstand: 70.000 neue Jobs 2007

21. Mai 2007, Berlin

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - acht Verbände aus den mittelständisch geprägten Branchen Handel, Handwerk, Hotellerie und Gastronomie sowie der dem Mittelstand nahe stehenden Kreditwirtschaft - veröffentlichte heute in Berlin den fünften Jahresmittelstandsbericht.

Daraus geht hervor, dass der wirtschaftliche Aufschwung erfreulicherweise im Mittelstand angekommen ist - insbesondere im investiven Bereich, deutlich zurückhaltender beim privaten Konsum. Die massiven Steuererhöhungen vom Jahresbeginn haben den Aufwärtstrend nur kurzfristig abgeschwächt.

Eine gemeinsame Prognose für Handwerk, Handel und Gastgewerbe deutet darauf hin, dass sich das Umsatzwachstum der mittelständischen Unternehmen in diesem Jahr gegenüber einem in Teilen starken Vorjahr nur geringfügig abflachen wird. Erstmals nach langen Jahren ist 2007 auch ein Beschäftigungszuwachs im Mittelstand erkennbar: Die Beschäftigung im Mittelstand wird 2007 um 70 Tausend Arbeitnehmer steigen.

Mit dem Reformdreiklang "Sanieren, Reformieren und Investieren" und ihrem Wachstumspaket hat die Große Koalition anspruchsvolle Reformziele gesetzt. Der Mittelstand bekräftigt seine positive Bewertung der Reformziele mit der Erwartung, dass die Bundesregierung das günstige konjunkturelle Umfeld zu einer zügigen Umsetzung ihrer Vorhaben nutzt. Das Jahr 2006 hat gezeigt, dass sich Wachstumsimpulse für den Mittelstand gesamtwirtschaftlich auszahlen. Die Entlastungen für den Mittelstand kommen über das Wachstum dem Arbeitsmarkt und den öffentlichen Haushalten zugute. Das sollte zu einer weiteren konsequenten Mittelstandspolitik ermutigen.

Im Jahresmittelstandsbericht 2007 werden konkreter Handlungsbedarf und entsprechende Reformansätze benannt: In den "klassischen" Themen der Steuer- und Finanz-, der Beschäftigungs- sowie der Sozialpolitik.

Aufgezeigt werden außerdem Herausforderungen und Lösungsansätze im Bereich der beruflichen Bildung sowie die vielfältigen Zusammenhänge, innerhalb derer der Mittelstand vor Ort und in der Region seine Wettbewerbs- sowie Leistungspotenziale entfaltet. Diese müssen daher ebenfalls im Fokus mittelstandsgerechter Wirtschaftspolitik stehen.

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Statement

Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), zur Vorstellung des Jahresmittelstandsberichtes der AG Mittelstand.

Montag, 21. Mai 2007, 10.30 Uhr, Berlin

Der Jahresmittelstandsbericht 2007 zeigt deutlich: Die Bundesregierung ist gut beraten, die politische Neuausrichtung zu Gunsten des Mittelstandes fortzusetzen. Es sind ja gerade unsere mittelständischen Unternehmer, die für mehr Beschäftigung sorgen, wenn die Konjunktur anspringt - wie in einigen Branchen bereits seit dem vergangenen Jahr zu beobachten ist. So ist es der Mittelstand, der schon jetzt die Weichen auch für mehr Ausbildung stellt - allein das Handwerk hat bis Ende April schon 3000 Lehrverträge mehr als im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen.

Ich unterstreiche in diesem Zusammenhang noch einmal, was Herr Conzen ausgeführt hat: Gesellschaftliches Engagement muss die Politik nicht bei uns einfordern. Gesellschaftliches Engagement wird im Mittelstand gelebt. Das ist Teil unseres Selbstverständnisses.

Und deshalb erwarten wir selbstbewusst - um es auf die aktuelle politische Diskussion zu beziehen -, dass die Unternehmenssteuerreform auch auf den Mittelstand ausgerichtet wird und sie Personenunternehmen gleichermaßen entlastet wie Kapitalgesellschaften. Mein Kollege Conzen hat bereits darauf verwiesen: Es gibt Licht, aber auch noch Schatten beim vorliegenden Gesetzesentwurf, der in dieser Woche im Bundestag abgestimmt wird.

Die AG Mittelstand hat immer wieder deutlich gemacht, dass Nachbesserungen notwendig sind. Investitionsrücklage und Thesaurierungsrücklage müssen attraktiver gestaltet werden. Bei den jetzigen Bedingungen wird eine Mehrheit der Personenunternehmen diese Maßnahmen nicht nutzen können. Die für diese Maßnahmen vorgesehenen Finanzmittel würden dann nur zu einem geringen Teil tatsächlich abgerufen werden - die angepeilte Entlastung im breiten Mittelstand bleibe aus. Vor allem die Bundesländer sollten daher die Vorlage zur Thesaurierung nochmals überprüfen - es geht hier schließlich um die Stärkung der Betriebe bei Eigenkapitalbildung und Investitionen. Wir kommen ja auch nicht als Bittsteller: Immerhin zeigt die Steuerschätzung, dass die veranlagte Einkommensteuer gerade auch der Personenunternehmen am stärksten steigen wird (auf 22,2 Milliarden Euro in diesem Jahr von 17,6 in 2006).

Die gute Konjunktur darf die Politik nicht dazu verleiten, auf dringend notwendige weitere Reformen zu verzichten. Wachstum und mehr Beschäftigung sind kein Selbstläufer. Zumal längst nicht alle Branchen in Deutschland gleichermaßen von der besseren Konjunktur profitieren. Die konsumnahen Wirtschaftsbereiche leiden 2007 vielfach noch unter der Kundenzurückhaltung nach der drastischen Mehrwertsteuererhöhung.

Es ist daher nicht realistisch, die Wachstumszahlen einfach über Jahre fortzuschreiben und mit Blick auf die vermeintlich so sichere rosige Zukunft eine Senkung von Krankenkassen- und Rentenbeiträgen zu versprechen. Die bisherigen Reformen zur Gesetzlichen Krankenversicherung führen offensichtlich nicht zu Beitragssenkungen - hier besteht großer Nachholbedarf für zielgerichtete Beschlüsse. Der sehr arbeitsintensive Mittelstand drängt hier weiter auf die Abkoppelung vom Arbeitsverhältnis.

Eine kurzfristige Senkung der Beiträge ist dagegen bei der Arbeitslosenversicherung möglich. Hier gibt es dank der guten Finanzlage der Bundesagentur bereits heute genug Spielraum dafür. Die AG Mittelstand fordert die Große Koalition auf, die Beiträge auf 3,5 Prozent zu reduzieren. Die Beitragszahler, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sollten die zuviel eingezahlten Milliarden so schnell wie möglich zurück erhalten. Das kurbelt die Konjunktur an und senkt die Lohnzusatzkosten. So werden das Wachstum und der beginnende Beschäftigungsaufbau stabilisiert.

Weitere Reformen können dazu führen, in zwei Jahren den Beitrag noch stärker zu senken. Viele Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind untauglich, um zu einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu führen. Forschungsinstitute, darunter das IAB der Bundesagentur für Arbeit, haben nachgewiesen, dass in vielen Fällen der Weg zu einer regulären Beschäftigung sogar verzögert oder versperrt wird. Der Instrumentenkasten muss daher ausgemistet werden. Auch damit die Vermittlung in reguläre Jobs, die im beginnenden Aufschwung Vorrang haben muss, nicht weiter behindert wird. Wenn ein Vermittler sich bei jedem Vorgang erst durch Bestimmungen zu 80 Förderinstrumenten kämpfen muss, verliert er zu viel wertvolle Zeit. Aus der Politik habe ich den Slogan "Aus 80 mach 8" (Instrumente) gehört.

Dieses Ziel sollte die Große Koalition verfolgen - damit würden die dringlichen Appelle des Mittelstandes endlich gehört. Neue, zusätzliche Programme wie die von der Bundesregierung vorgesehenen 100.000 Jobs für Langzeitarbeitslose dürfen nicht mehr aufgelegt werden. So plant beispielsweise die Landesregierung in Berlin schon den Einsatz von zunächst 2500, später bis zu 10.000 sogenannten "sozial" Beschäftigten - zu großen Teilen soll dies in handwerklichen Bereichen geschehen. Es kann doch nicht sein, dass Jobs für Langzeitarbeitslose vom Steuer- und Beitragszahler finanziert werden, um Handwerkern ihre Arbeit zu nehmen! Renovierung und Modernisierung von Kitas, Schulen, Sporthallen, Senioreneinrichtungen und Wohnsiedlungen, oder auch Hausmeisterdienste - das sind Infrastrukturaufgaben, die an reguläre Unternehmen vergeben werden müssen.

ABM, 1-Euro-Jobs und jetzt die "soziale Beschäftigung" führen auch die Beteiligten nur in eine Sackgasse. Dabei haben sich ihre Chancen verbessert: Im vergangenen Jahr wurden rund 650.000 neue sozialversicherungspflichtige Jobs in Deutschland geschaffen. Von diesem Beschäftigungsaufbau profitieren auch qualifizierte ältere Langzeitarbeitslose, da in einigen Branchen bereits ein Mangel an Fachkräften eingetreten ist. Qualifizierung ist der Königsweg, auch Langzeitarbeitslosen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen.

Der Mittelstand reagiert - wie schon kurz angesprochen - im Bereich Ausbildung bereits auf die angesprungene Konjunktur. Die Zahl der Lehrstellen steigt, allein im Handwerk bis Ende April um rund 13 Prozent. Die Wirtschaft ist sehr zuversichtlich, 2007 auch die deutlich erhöhten quantitativen Ziele des Ausbildungspaktes zu erfüllen. Aber der beschäftigungsintensive Mittelstand macht sich Sorgen um die Zukunft des Standortes Deutschland. Es fällt den Betrieben immer schwerer, eine ausreichende Anzahl Fachkräfte auszubilden. Denn viele Lehrstellen bleiben unbesetzt, da es keine geeigneten Bewerber gibt. Deutschland lebt von seinen innovativen und qualitativ herausragenden Produkten und Dienstleistungen. Wir können es uns daher nicht leisten, dass weiter ein Viertel eines Jahrgangs die Schulen verlässt und nicht ausreichend Lesen, Schreiben und Rechnen beherrscht. Der Vorschlag des Handwerks für eine nationale Bildungsinitiative zielt auf die Mitverantwortung von Politik, Schule, Eltern, aber auch Wirtschaft ab. Wir müssen früh beginnen - etwa mit einem verpflichtenden Vorschuljahr. Damit alle Kinder gleiche Startchancen haben - gerade auch Migrantenkinder.

Der ausführliche Jahresmittelstandsbericht versorgt Interessierte mit Fakten und detaillierten Argumenten zu diesen Themen. Zum Bereich Bildung haben wir in diesem Jahr ganz bewusst einen Schwerpunkt gesetzt. Qualifizierung ist aus Sicht des Mittelstandes das herausragende Thema, wenn es um die Zukunftssicherung Deutschlands und unsere innovative Kraft im internationalen Wettbewerb geht.

Der Mittelstand hofft auf viele Nutzer unserer Impulse - gerade in der Politik. Denn unsere Betriebe sind auf eine zukunftsorientierte politische Rahmensetzung angewiesen.

Vielen Dank.

Das Statement ist hier abrufbar (PDF-Datei, 56 KB)

 

AG Mittelstand: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung weiter senken!

Berlin, 25. April 2007

Die positive Finanzentwicklung in der Arbeitslosenversicherung eröffnet nach Überzeugung der AG Mittelstand den Spielraum für eine weitere nachhaltige Senkung der Beiträge. Die AG Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft - fordert die Bundesregierung auf, die neu entstandenen Spielräume von mehr als 5,5 Milliarden Euro für eine Beitragssenkung um 0,7 Beitragspunkte auf dann 3,5 Prozent zu nutzen. Weniger Beiträge kämen nicht nur den Unternehmern und Arbeitnehmern zugute, sondern helfe auch den Arbeitssuchenden: Geringere Lohnnebenkosten erhöhen ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz.

Die Bundesregierung sollte die sich aktuell bietende Chance nutzen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu senken, um damit Investitionen und Konsum zu stärken. Dies sei eine der wenigen kurzfristig realisierbaren Maßnahmen der Politik, um dem Arbeitsmarkt weiteren Rückenwind zu verschaffen. Werde die gute konjunkturelle Entwicklung - wie von den Wirtschaftsinstituten erwartet - anhalten, sieht die AG Mittelstand zum Jahresende sogar Spielraum für eine darüber hinaus gehende Beitragssenkung.

Plänen, die den Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen gehörenden Beiträge für eine Quersubventionierung anderer sozialer Sicherungssysteme wie die Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung zu verwenden, erteilen die Verbände des Mittelstands eine klare Absage. Verschiebebahnhöfe in den sozialen Sicherungssystemen dürfe es nicht geben, sie widersprächen dem Gebot von Transparenz.

 

Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen weiter gewährleisten

Berlin, 28. März 2007

Der Gesetzgeber muss auch zukünftig eine zielgerichtete Mittelstandspolitik gewährleisten und entsprechende aus dem ERP-Sondervermögen finanzierte Förderprogramme sicherstellen. Dies fordert im Vorfeld der Lesung des "Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung" am Donnerstag die AG Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft. "Diese Förderprogramme sind für viele mittelständische Unternehmen eine wichtige Voraussetzung dafür, ihre Innovations- und Leistungspotenziale marktgängig zu erschließen und zu verbreitern. Auch die Unterstützung von Existenzgründungen durch die Programme hat für den Mittelstand einen hohen Stellenwert", so die Wirtschaftsverbände.

Die AG Mittelstand begrüßt das Ziel einer effizienteren Verwaltung des ERP-Sondervermögens und hätte es gerade deshalb für sinnvoller gehalten, die effizienteste Vermögensnutzung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu identifizieren, erklären die Verbände. Sichergestellt werden sollte jetzt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die zusätzlichen Eigenmittel nicht zur Unterfütterung einer expansiven Geschäftspolitik in Bereichen nutze, in denen sie im Wettbewerb zu Instituten stehe, die darauf angewiesen seien, ihre Finanzierungsbasis selbst am Markt zu erwirtschaften.

Die Entnahme von zwei Milliarden Euro aus dem ERP-Sondervermögen und deren Einstellung in den Bundeshaushalt lehnt die AG Mittelstand ab: "Effizienzgewinne sollten dazu dienen, die Mittelstandsförderung zu erweitern. Es geht nicht an, dass Mittel aus dem ERP-Sondervermögen zur allgemeinen Haushaltsdeckung zweckentfremdet werden." Auf Vorbehalt der Verbände stößt auch die vorgesehene dauerhafte Festlegung des von der KfW zu erwirtschaftenden Fördervolumens von 590 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Betrag sei angesichts der notwendigen nachdrücklicheren Ausrichtung der Förderung auf die Stärkung der Eigenkapitalbasis kleinerer und mittlerer Unternehmen zu gering.

Das vom Bund verwaltete ERP-Sondervermögen (ERP: European Recovery Program) entstand aus den (Kredit-)Rückzahlungen, die aufgrund der Finanzhilfen des Europäischen Wiederaufbauprogramms nach dem Zweiten Weltkrieg (Marshallplan) zu leisten waren. Das Vermögen wird heute zur Wirtschaftsförderung genutzt.

 

AG Mittelstand: IAS-Board muss Eigenkapitalproblematik bei internationalen Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen lösen

Berlin, 16. Februar 2007

Die AG Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft - ruft den International Accounting Standards Board (IASB) auf, die Definition des Eigenkapitals bei den Rechnungslegungsstandards mittelstandsgerecht zu gestalten. Der IASB hat nun erstmals seine Vorschläge für internationale Rechnungslegungsstandards mittelständischer Unternehmen (IFRS) vorgelegt. Nach seinem Willen ist das gesellschaftsrechtliche Kapital von Personengesellschaften und Genossenschaften bei einer Bilanzierung nach IFRS nicht mehr als Eigenkapital, sondern als Verbindlichkeit auszuweisen. Die AG Mittelstand: "Wenn die Eigenkapitalproblematik nicht zufriedenstellend gelöst wird, werden die IFRS für kleine und mittlere Unternehmen in der Praxis in Deutschland wohl kaum Anwendung finden."

Die AG Mittelstand unterstützt grundsätzlich die Arbeit des IASB und die Erarbeitung von IFRS für den Mittelstand. Mittelstandsadäquate IFRS eröffnen kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, interessierten Dritten im internationalen Kontext vergleichbare Abschlüsse zu präsentieren. Gerade für international tätige mittelständische Unternehmen kann die Anwendung der Bilanzierung nach IFRS hilfreich sein, wenn ausländische Geschäftspartner einen ihnen geläufigen IFRS-Abschluss einem erläuterungsbedürftigen HGB-Abschluss vorziehen.

Nach IFRS zu bilanzieren, ist aber bei weitem nicht für jedes mittelständische Unternehmen sinnvoll. Nicht jeder Mittelständler ist international tätig und auch nicht für jeden Mittelständler ist die Anwendung einer weiteren Rechnungslegung leistbar. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die Anwendung von IFRS ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt.

Da die Anwendung der vollen IFRS für kleine und mittlere Unternehmen oftmals eine unüberbrückbare bürokratische Hürde darstellte, sei es wichtig, so die AG Mittelstand, dass das Regelwerk auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen zugeschnitten werde. Insbesondere die Komplexität der geltenden IFRS müsse für kleine und mittlere Unternehmen deutlich reduziert werden. IFRS für den Mittelstand müssten einfach, verständlich und stabil sein.

Praktikable Regelungen für kleinere und mittlere Unternehmen seien gefragt. So können beispielsweise Zeitwerte nur in wenigen Ausnahmefällen unmittelbar an einem aktiven Markt festgestellt werden. Dem Mittelstand ist jedoch nicht zuzumuten, komplexe mathematisch-statistische Bewertungsmodelle anzuwenden, um den Zeitwert eines Bilanzpostens zu ermitteln. "IFRS dürfen für mittelständische Unternehmen nicht zu einem höheren administrativen Aufwand führen, der vielfach nur unter Einsatz von Spezialisten bewerkstelligt werden kann. Auch müssen die umfangreichen Angabepflichten der geltenden IFRS ganz deutlich reduziert werden", erläutert die AG Mittelstand.

Englische Version (PDF-Datei, 252 KB)

 

Unternehmenssteuerreform: Mittlere Personenunternehmen dürfen nicht durch den Rost fallen

Berlin, 1. Februar 2007

Mittlere Personenunternehmen dürfen durch die geplante Unternehmenssteuerreform nicht benachteiligt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft - appelliert daher an die Bundesregierung, bereits im Vorfeld des angekündigten Referentenentwurfs zur Unternehmenssteuerreform sicher zu stellen, dass diese große und gewichtige Gruppe der deutschen Wirtschaft nicht durch den Rost der Reform fällt.

Die Befürchtungen haben eine Grundlage. Nach den bislang bekannten Überlegungen des Bundesfinanzministeriums kann nur eine geringe Zahl von Personenunternehmen die zum 1. Januar 2008 geplante Thesaurierungsrücklage in Anspruch nehmen. Denn die Rücklage ist angesichts der vorgesehenen Nachbesteuerungsbelastung von rund 48 Prozent nur für wenige Betriebe rentabel. Nach Ansicht der AG Mittelstand ist es gänzlich inakzeptabel, die Gewinnverwendungsfreiheit dahingehend einzuschränken, dass Personenunternehmen laufende Entnahmen immer zuerst aus dem im Rahmen der Thesaurierungsrücklage angesammelten Kapital vornehmen müssen. Denn daraus folgt eine Nachversteuerung selbst in den Jahren, in denen keine oder nur geringe Gewinne vorliegen. Die entsprechende so genannte Härtefallklausel sei jedenfalls völlig unbefriedigend. Das Gros der Personenunternehmen würde von der Inanspruchnahme der Thesaurierungsrücklage faktisch ausgeschlossen, mahnt die AG Mittelstand.

Andererseits zeige sich das Bundesfinanzministerium bisher nicht bereit, den Anwendungsbereich der 7 g-Ansparrücklage signifikant zu erweitern. Nach den bislang bekannten Plänen ist nur die Anhebung des begünstigten Betriebsvermögens von heute 204.518 Euro auf künftig 210.000 Euro geplant.

"Wir warnen davor, eine wesentliche Gruppe von Personenunternehmen durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmenssteuerreform zu belasten, andererseits aber nicht von niedrigen Steuertarifen profitieren zu lassen", so die AG Mittelstand. Die Verbände empfehlen stattdessen, auf jede Betriebsgrößenbegrenzung zu verzichten.Die Unternehmen sollten künftig ein Wahlrecht zwischen der Anwendung der Thesaurierungs- oder der Ansparrücklage erhalten. Schließlich sei die steuerliche Begünstigung von Investitionen in den Betrieb das Ziel der Unternehmenssteuerreform.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert darüber hinaus, die Regelung der Unternehmenssteuerreform handhabbar und praktikabel zu gestalten. Dies gelte insbesondere für die Implementierung der Thesaurierungsrücklage. Bei der Dokumentation einbehaltener und entnommener Gewinne von Personenunternehmen bräuchten die Betriebe einfache Lösungen, die einen Missbrauch verhindern.

Darüber hinaus dürfe es im Rahmen der Reform nicht zu einer Substanzbesteuerung der Unternehmen kommen. So bedeute etwa ein völliges Abzugsverbot von Darlehenszinsen eine unzumutbare Härte für ohnehin eigenkapitalschwache Betriebe. Auch bei der dringend erforderlichen Neuordnung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalanlagen seien die Finanzierungsbedürfnisse des Mittelstands ausreichend zu berücksichtigen.

 

AG Mittelstand begrüßt Initiative von Bundeswirtschaftsminister Glos zum Bürokratieabbau

Spürbare Entlastung ist aber nicht in Sicht!

Berlin, 23. Januar 2007

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft - begrüßt grundsätzlich die Initiative von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos zum Bürokratieabbau im Mittelstand. Das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II), das als Folgegesetz ein weiteres Bündel von Maßnahmen zum Bürokratieabbau beinhaltet, beschränke sich im Wesentlichen auf Auskunfts- und Berichtspflichten. Es sei daher nur ein kleiner Schritt zum Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland vom Regelungsdickicht spürbar zu entlasten - zumal aktuelle Gutachten das hohe Ausmaß der bürokratischen Belastungen belegen.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Mittelstandsverbände der Bundesregierung zahlreiche Verbesserungsvorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet, die in dem am Mittwoch im Kabinett zum Beschluss stehenden neuen Gesetz kaum berücksichtigt worden sind. Darüber hinaus seien in der Zwischenzeit zahlreiche gesetzliche Regelungen - wie zum Beispiel das Gleichbehandlungsgesetz - in Kraft getreten, die zusätzliche Bürokratiekosten entstehen lassen und diese Initiative konterkarieren. Daher geht die AG Mittelstand nur von einer begrenzten Wirksamkeit der im neuen Gesetz verankerten Maßnahmen aus.

"Die in der Regel eher redaktionellen Änderungen im Gesetz helfen dem Mittelstand kaum. Maßnahmen für eine spürbare Entlastung, wie wir sie in verschiedenen Bereichen, vor allem im Steuerrecht, bei Statistikpflichten oder im Arbeits- und Sozialrecht vorgelegt hatten, sind nicht enthalten. Wir hoffen und setzen uns weiter dafür ein, dass diese Vorschläge im Zuge der Fortsetzung der Initiative zum Bürokratieabbau aufgegriffen werden", so die AG Mittelstand.

 

Unternehmenssteuerreform: Hinzurechnung von Zinsen schadet dem Mittelstand!

Berlin. 30. August 2006

Die von der Bundesregierung erwogene Hinzurechnung von Zinsen und Zinsanteilen bei der Unternehmenssteuer sowie eine massive Erhöhung der Grundsteuer im Zuge einer Unternehmenssteuerreform sind äußerst schädlich für den Mittelstand. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, der acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft angehören, warnt daher vor der Umsetzung dieser mittelstandsfeindlichen Pläne. Die Wirkung der nominalen Entlastung beim Steuersatz würde so verringert, das Nettoprinzip ausgehöhlt und der Mittelstand stärker belastet als Unternehmen mit einem leichteren Zugang zum Kapitalmarkt und damit der Eigenmittelfinanzierung. Die gerade beginnende wirtschaftliche Erholung im Mittelstand ist so nachhaltig gefährdet.

Eine Hinzurechnung von Zinsen und Zinsanteilen trifft in erster Linie ertragsschwächere und hoch verschuldete mittelständische Betriebe. Ursächlich hierfür ist die insgesamt viel zu niedrige Eigenkapitalquote im Mittelstand. Es bedarf daher vielmehr Maßnahmen, die die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken.

Diese Argumentation gilt ebenso für eine Begrenzung des Abzugs von Fremdmittelfinanzierung, wie für die erwogene Erhöhung der Grundsteuer. Beide Maßnahmen schaden unmittelbar kleinen und mittleren Betrieben.

Das Positionspapier ist hier abrufbar (PDF-Datei, 1.077 KB)

 

Arbeitsgemeinschaft Mittelstand: Zusätzliche Rundfunkgebühren auf Computer führen zu Millionenbelastungen für den Mittelstand

Internetfähige Geräte in Betrieben weiter von der Gebührenpflicht ausnehmen

Berlin, 1. August 2006

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft - spricht sich in einem gemeinsam vorgelegten Positionspapier nachdrücklich gegen die geplante zusätzliche Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige Endgeräte wie Computer oder UMTS-Telefone aus.

Da es sich bei Computern in Gewerbebetrieben eindeutig um Arbeitsgeräte handelt, die nicht als so genannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" genutzt werden, hält die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand die Gebühren auf Arbeitsgeräte für unsinnig und nicht gerechtfertigt. Internetanwender am Arbeitsplatz sind keine Rundfunk- und Fernsehnutzer und dürfen deshalb nicht in die Finanzierung der Rundfunkanstalten einbezogen werden.

Für die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand ist das Vorhaben klar mittelstandsfeindlich, da gerade kleinere Unternehmen bisher häufig kein herkömmliches Rundfunkgerät in ihrem Geschäft betreiben und nun erstmalig gebührenpflichtig werden. Dies führt insbesondere zu Mehrfachbelastungen in mittelständischen Branchen, die über zahlreiche Filialen oder Betriebsstätten verfügen, da für jede eine separate Gebühr zu entrichten wäre.

Wenn von den über 2.000.000 Betrieben, die in den Verbänden der AG Mittelstand organisiert sind, nur die Hälfte über internetfähige Rechner oder Handys verfügen würde und wenn bereits die Hälfte dieser Unternehmen ein Radio angemeldet hätte, würden Zusatzkosten von 170 Millionen Euro entstehen. Diese Rechnung ist angesichts der vorliegenden Umfrageergebnisse noch vorsichtig, da in der Realität der Anteil der Internetnutzer über 50 Prozent liegen dürfte und die Zahl zusätzlicher Filialen hier unberücksichtigt geblieben ist. Für die Wirtschaft insgesamt ist mit einer Zusatzbelastung von rund 500 Millionen Euro zu rechnen.

Der Versuch, durch die Definitionserweiterung von Rundfunkempfangsgeräten den Rundfunkanstalten zusätzliches Geld in die Kassen zu spülen, ist aus Sicht der AG Mittelstand nicht sachgerecht und wird zudem die gewünschte Durchsetzung moderner Technologien in kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig erschweren.

Um ungerechtfertigte Belastungen für den Mittelstand zu vermeiden, fordert die Arbeitsgemeinschaft den Übergang zu einem Rundfunkgebührensystem, das nicht mehr an dem Bereithalten eines Gerätes ansetzt, der neuen Technik Rechnung trägt, Mehrfachbelastungen von Unternehmen vermeidet und die Benachteiligung von Betrieben gegenüber Privathaushalten beendet.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert daher die Landesregierungen auf, diese neue mittelstandsfeindliche Abgabe zu unterbinden. Bis zu einer entsprechenden Neuregelung müssen internetfähige Geräte in Betrieben auch über 2007 hinaus von der Gebührenpflicht ausgenommen werden.

Das Positionspapier ist hier abrufbar. (PDF-Datei, 191 KB)

 

Jahresmittelstandsbericht 2006:
Wachstum erreicht Mittelstand - Beschäftigungsabbau verringert

Berlin, 28. Juni 2006

Das Wirtschaftswachstum erreicht endlich auch die Binnenwirtschaft und damit den Mittelstand. In den Vorjahren war es einzig vom Außenhandel getragen worden. Das geht aus dem Jahresmittelstandsbericht 2006 hervor, den die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft - in Berlin vorgestellt hat.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand erwartet für dieses Jahr ein reales Umsatzplus von 0,9 Prozent (nominal 2,3 Prozent). Das ist vor allem der positiven Bilanz des Groß- und Außenhandels zu verdanken, die anderen Bereiche erwarten zumindest eine "schwarze Null". Die Beschäftigungsverluste fallen nicht so massiv aus wie in den vergangenen Jahren. Nach gegenwärtigem Stand wird die Beschäftigtenzahl um 40.000 (2005: 80.000) zurückgehen. Je günstiger sich die Entwicklung am Binnenmarkt darstellt, desto eher scheint die seit langem erhoffte Trendwende bei der Beschäftigungsentwicklung erreichbar.

Damit der Mittelstand nicht nur seine Wachstums-, sondern auch seine Beschäftigungsdynamik zurückgewinnen kann, bleiben rasche umfassende Reformen in allen wirtschaftsrelevanten Politikbereichen unverzichtbar. Vertrauen in die Politik ist Voraussetzung für mehr Investitionen, steigende Nachfrage im Binnenmarkt und die Erhöhung der Beschäftigtenzahlen.

Insbesondere die Zukunftssicherung der sozialen Sicherungssysteme duldet keinen weiteren Aufschub mehr. Die Kranken- und die Pflegeversicherung müssen im Sinne einer positiven Beschäftigungsentwicklung vom Arbeitsverhältnis abgekoppelt werden.

Der Mittelstand in Deutschland braucht außerdem eine umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung, die auch die Personenunternehmen mit einschließt. Insgesamt muss die Steuerbelastung sinken, damit Deutschland bestehen kann im internationalen Standortwettbewerb um Unternehmen und Kapital, um Beschäftigung und Wachstum.

Kurskorrekturen in der Arbeitsmarktpolitik stehen ebenfalls aus. Ineffiziente Instrumente wie Ein-Euro-Job und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen müssen abgeschafft, die Rahmenbedingungen für das Entstehen eines Niedriglohnsektors müssen verbessert werden. Das schließt staatliche Mindestlöhne zwingend aus.

Schließlich muss die angekündigte Innovationsoffensive der Bundesregierung die spezifischen Belange des Mittelstandes berücksichtigen. Die bisherige Konzentration der staatlichen Innovationsförderung auf Großforschungsvorhaben in der Spitzentechnologie muss zugunsten themenoffener Förderansätze korrigiert werden. Kleine und mittlere Unternehmen benötigen Förderprogramme, die transparent und mit geringem Verwaltungsaufwand zu bewältigen sind.

 

Vorziehen der Beitragszahlung zur Sozialversicherung bedroht Liquidität im Mittelstand

Berlin, 9. Januar 2006

Deutschland Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand weist mit Nachdruck auf die gravierenden Belastungen durch die vorgezogene Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen gerade für kleine und mittlere Betriebe hin. Die Verbände der Arbeitsgemeinschaft aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft fordern daher, dass die Entscheidung angesichts der Folgen noch einmal überdacht wird. Kurzfristig sollten zumindest die damit verbundenen Bürokratielasten auf ein Minimum beschränkt werden.

Ab Januar 2006 müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge mehr als zwei Wochen früher als bisher bereits zum Monatsende an die Sozialversicherungsträger überweisen. Dazu kommt am 15. Januar der Beitrag für Dezember 2005. Insgesamt müssen 2006 also 13mal Beiträge abgeführt werden!

Liquiditätsengpässe werden als Folge gerade bei den beschäftigungsintensiven mittelständischen Betrieben befürchtet. Auch vor dem Hintergrund einer stetig sinkenden Gewinnmarge zehren bereits viele Betriebe von der Substanz. Die Liquiditätslage wird auch durch Hinauszögern der Bezahlung von Rechnungen von öffentlichen, gewerblichen, aber auch privaten Kunden geschwächt. Steuern und Sozialbeiträge müssen jedoch bei Androhung hoher Strafen pünktlich überwiesen werden.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) haben Sparkassen sowie Volksbanken und Raiffeisenbanken rechtzeitig über die Gesetzesänderung informiert. Gleichzeitig haben sie die Institute auf mögliche außergewöhnliche Kontoverläufe und Liquiditätsengpässe bei ihren mittelständischen Firmenkunden hingewiesen. Die Sparkassen und Landesbanken sowie die Volksbanken und Raiffeisenbanken - als Partner Nummer Eins des Mittelstandes - müssen hohen Aufwand betreiben, um mit ihren mittelständischen Firmenkunden Lösungen zu finden, die über die zusätzlichen Hürden helfen.

Auch der überproportionale Bürokratieaufwand belastet die kleinen und mittleren Betriebe. Alle Betriebe beispielsweise, die Löhne auf Stundenbasis abrechnen, müssen in Zukunft die Höhe der Löhne und der Sozialversicherungsbeiträge erst einmal aufwändig schätzen, bevor sie dann im Folgemonat korrekt abrechnen können. Dies treibt die Kosten in die Höhe. Hier muss gemeinsam mit der Bundesregierung nach unbürokratischen Regelungen gesucht werden. Die in der AG Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände hatten sich daher stets gegen die neue Regelung ausgesprochen.

 

Vertrauen stärken: Zukunft gestalten!
Erwartungen der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand an die neue Bundesregierung

Berlin, 15. November 2005

Deutschland steht vor schwerwiegenden Problemen. Diese müssen rasch und zielgerichtet gelöst werden, um Arbeit zu schaffen und Wohlstand zu sichern. An die neue Bundesregierung richten sich daher große Erwartungen.

Der Mittelstand als tragende Säule in Wirtschaft und Gesellschaft will seine Potenziale entfalten, um Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu schaffen. Er vertraut darauf, dass eine neue Bundesregierung die Rahmenbedingungen dafür nachhaltig verbessert und den notwendigen Reformprozess mit einem Konzept aus einem Guss weiterführt. Und er wird die große Koalition dabei kritisch-konstruktiv begleiten. Abgestützt auf eine große parlamentarische Mehrheit hat sie die Chance, für diesen Prozess auch das Vertrauen einer breiten Mehrheit der Bevölkerung zu gewinnen.

Die Verbände des Mittelstands setzen auf die angekündigte mittelstandspolitische Ausrichtung der großen Koalition. Sie werden die Umsetzung dieses Zieles aufmerksam beobachten, anmahnen und unterstützen.

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten, dass die zwingend notwendige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht nur durch wachstumshemmende Abgabenerhöhungen erfolgt, sondern durch mutige Einsparungen bei den konsumtiven Haushalten begleitet wird. Eine nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte setzt Wachstum voraus. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird die ohnehin geringen Wachstumskräfte weiter abbremsen.

Die mittelständischen Unternehmen erwarten um so mehr, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer umfassenden Reform der Unternehmensbesteuerung kommt, die nicht nur den Erfordernissen des internationalen Standortwettbewerbs, sondern vor allem den Belangen der vorrangig als Personenunternehmen organisierten mittelständischen Unternehmen gerecht wird und daher für alle Unternehmen über eine Vereinfachung des Steuerrechts hinausgehen muss.

Sie setzen darauf, dass die Sozialversicherungen durch strukturelle, die Eigenverantwortung stärkende Reformen demographiefest gemacht werden und dadurch die Personalzusatzkosten mit ihrer belastenden Beschäftigungswirkung reduziert werden. Sie gehen davon aus, dass vor allem durch weniger Staat Erfolge beim Abbau von Bürokratismus und Überregulierung nachhaltige erzielt werden können. Gesetze und Verordnungen sollten zunächst immer einer Prüfung auf ihre Bürokratielasten unterzogen werden.

Sie erwarten in diesem Zusammenhang auch, dass die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben auf das tatsächlich Notwendige begrenzt wird.

Sie setzen darauf, dass das Arbeitsrecht durch eine wohl abgewogene Modernisierung und Flexibilisierung künftig einen größeren Beitrag zur Schaffung und Sicherung neuer Arbeitsplätze leisten kann.

Sie halten für unverzichtbar, dass die Arbeitsmarktpolitik unter Beachtung des Grundsatzes "Fördern durch Fordern" die Beschäftigungsaufnahme auf dem ersten, tatsächlichen Arbeitsmarkt unterstützt und dass gleichzeitig die bisherigen negativen Verdrängungseffekte zu Lasten bestehender Unternehmen und dortiger Arbeitsplätze beseitigt werden.

Sie gehen davon aus, dass auf Bundes- wie auch auf Länderebene in enger Abstimmung Maßnahmen verwirklicht werden, die für eine nachhaltige und zukunftsgerechte Qualitätsverbesserung des deutschen Bildungssystems unverzichtbar sind. Der Standort Deutschland kann es sich nicht leisten, dass Jahr für Jahr 200.000 Jugendliche die Schulen verlassen, ohne richtig lesen, schreiben und rechnen zu können.

Der Mittelstand wird sich weiterhin mit vollem Engagement dafür einsetzen, jungen Menschen einen qualifizierten Start in die berufliche Zukunft zu geben und dadurch gleichzeitig die Zukunft des Standortes Deutschland zu sichern.

Er erwartet im Gegenzug, dass die staatlich gesetzten Rahmenbedingungen den mittelständischen Betrieben Freiraum geben, ihre Potenziale für Ausbildung und Beschäftigung zu entfalten.

Dazu gehört nicht zuletzt auch Transparenz staatlicher Regelungen. Voraussetzung ist eine Entflechtung von Zuständigkeiten. Es ist die besondere Chance einer großen Koalition mit Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat, diese Entflechtung im Rahmen einer Föderalismusreform herbeizuführen und hierdurch die Voraussetzungen für die Reformfähigkeit des Staates zu verbessern.


Berlin, 26. Oktober 2005

Elektronische Übermittlung von Beitragsnachweisen ab 1. Januar 2006 (PDF-Datei, 56 KB)


Berlin, 31. Mai 2005

Jahresmittelstandsbericht 2005 - Prüfstein für die Politik (PDF-Datei, 124 KB)

  • Wachstum erreicht Mittelstand kaum
  • Reformprozess muss nach Wahlherbst anziehen
  • Investitionsbremsen lösen, Beschäftigung schaffen

Vorstellung des Jahresmittelstandsberichtes 2005 in Berlin


Berlin, 25. Mai 2004

MITTELSTAND: STRUKTURPROBLEME VERHINDERN WACHSTUM (PDF-Datei, 128 KB)
Verbœnde legen Jahresmittelstandsbericht 2004 vor


Der Mittelstands-Index der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand (PDF-Datei, 204 KB)



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